subsidiar
21subsidiär — adj ( t, a) hjälp , understödjande …
22subsidiär — sub|si|di|är, älter sub|si|di|a|risch <lateinisch> (helfend, unterstützend; zur Aushilfe dienend) …
23Subsidiaranklage — Subsidiar|anklage, in Österreich die unter den Voraussetzungen des § 48 StPO mögliche öffentliche Erhebung und Durchführung der Anklage durch einen Privatbeteiligten anstelle des Staatsanwalts. Dies gilt, wenn der Staatsanwalt die Vorerhebungen …
24Subsidiarität — (von lat. subsidium „Hilfe, Reserve“) ist eine politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Maxime, die auf die Entfaltung der individuellen Fähigkeiten, die Selbstbestimmung und die Eigenverantwortung abstellt. Danach sollten Aufgaben,… …
25Kollektivgesellschaft (Schweiz) — Die Anzahl der Kollektivgesellschaften ist seit Jahren rückläufig. Eine Kollektivgesellschaft ist im schweizerischen Gesellschaftsrecht eine Rechtsform für die Führung eines kaufmännischen Unternehmens durch mehrere natürliche Personen. Es… …
26Nachrangprinzip — Subsidiarität (von lat. „subsidium“ Hilfe, Reserve) ist eine politische und gesellschaftliche Maxime und stellt Selbstverantwortung vor staatliches Handeln. Demnach sind bei einer staatlich zu lösenden Aufgabe zuerst und im Zweifel die… …
27Subsidiaritätsprinzip — Subsidiarität (von lat. „subsidium“ Hilfe, Reserve) ist eine politische und gesellschaftliche Maxime und stellt Selbstverantwortung vor staatliches Handeln. Demnach sind bei einer staatlich zu lösenden Aufgabe zuerst und im Zweifel die… …
28Allgemeine Landrecht — Das Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten (ALR) war eine Kodifikation, die unter Friedrich dem Großen und Friedrich Wilhelm II. von den Rechtsgelehrten Svarez und Klein unter Federführung des preußischen Großkanzlers Johann Heinrich… …
29Allgemeines Landrecht — Das Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten (ALR) war eine Kodifikation, die unter Friedrich dem Großen und Friedrich Wilhelm II. von den Rechtsgelehrten Svarez und Klein unter Federführung des preußischen Großkanzlers Johann Heinrich… …
30Allgemeines Landrecht für die preußischen Staaten — Das Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten (ALR) war eine Kodifikation, die unter Friedrich dem Großen und Friedrich Wilhelm II. von den Rechtsgelehrten Svarez und Klein unter Federführung des preußischen Großkanzlers Johann Heinrich… …